Das Bieterverfahren

Wenn wir von Eigentümern eines Hauses oder einer Wohnung um die Ermittlung des aktuellen Marktpreises gebeten werden, erstellen wir eine Wertermittlung.

Die Definition in § 194 Bau GB lautet: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“


Eine aktuelle Marktpreis- oder Verkehrswertermittlung ist gerade zu Zeiten eines sich stark ändernden Immobilienmarktes unerlässlich. Ist der Angebotspreis zu gering angesetzt, so ist die Immobilie meist rasch verkauft; allerdings nicht zum optimalen Preis.Ein zu hoher Preis mit erforderlichen Preisnachlässen sorgt für eine lange Verkaufsdauer. Häufig wird die Immobilie letztlich unter Wert verkauft, da Interessenten bei einer zu langen Angebotsdauer Mängel vermuten.
Die Art der Immobilie bestimmt, ob eine Berechnung nach dem Vergleichswert-,dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren durchgeführt wird.

Makler hält Aktenordner

Trotz der genannten, vorhandenen Wertermittlungsverfahren kann es in manchen Fällen schwierig sein, eine realistische Einschätzung zu ermitteln. Was teuer und was billig ist, hängt stark vom Blickwinkel - und auch immer von der Lage des Objekts ab.
Die Preise des Grundstückes können schon von Straße zu Straße weit auseinander gehen und auch Bauqualität und Ausstattung spielen eine große Rolle. Statistiken besagen, dass jeder vierte Verkäufer den Wert seiner Immobilie deutlich zu hoch einschätzt. Bei dem Bieterverfahren handelt es sich um eine alternative Methode der Preisfindung, mit echten Bietern, die ihre Maximalpreise nennen.

Wichtig ist, dass es sich bei der im Bieterverfahren angebotenen Ware um ein knappes Gut handelt, denn es muss eine ausreichende Nachfrage vorhanden sein. Wann kann das Bieterverfahren, das keinesfalls die klassische Angebotsform ersetzt, eingesetzt werden? - wenn die Immobilie schon sehr lange vom Eigentümer selber oder einem Maklerkollegen auf dem Markt angeboten wird -wenn auf dem Verhandlungswege kein marktgerechter Preis zu finden ist, der mit den Vorstellungen des Eigentümers übereinstimmt - wenn ein Verkauf schnellstmöglich stattfinden soll - wenn eine geringe Nachfrage für eine Immobilie besteht - Wenn eine Immobilie aufgrund ihrer Lage, Größe oder Ausstattung einzigartig ist.


Wie ist der Ablauf des Bieterverfahrens? - Abstimmung mit dem Eigentümer über die Vorgehensweise - Die Immobilie wird ohne Preis bzw. mit dem Angebotspreis von 1,-€ inseriert -In der Anzeige muss ganz klar das Bieterverfahren benannt werden und dass ein Verkauf nur bei Zustimmung des Eigentümers zu Stande kommt. -Hinweise auf einen konkreten gemeinsamen Besichtigungstermin (ca. 2h) aller Interessenten in möglichst vielen Werbemedien (Zeitung, Internet, Hinweisschildetc.). - Es werden keine Ausnahmen zu dem Sammeltermin zugelassen, denn wer sich wirklich interessiert kann sich diesen Termin einrichten. -Eine große Resonanz ist bei diese Angebotsform zu erwarten. - Es werden auch viele Schaulustige kommen, aber beim Bieterverfahren sind diese Gäste sehr erwünscht, steigern sie doch den Konkurrenzdruck - Ein Vorteil ist, dass das Haus oder die Wohnung nur einmal zu einem Besichtigungstermin hergerichtet werden muss. - Während des Besichtigungstermins
liegt eine Liste aus, in der sich die Teilnehmer eintragen. Bei bewohnten Immobilien sollten die Interessenten einzeln geführt werden. - Der Makler lässt die Bewerber über eventuell vorhandene Preisvorstellung im Unklaren.

-In einem vorgegebenen Zeitfenster geben Interessenten ihr Gebot ab - Diese Gebote werden allen ernsthaften Bietern offen mitgeteilt. - In der Gebotsphase werden den Interessenten auf Nachfrage selbstverständlich weitere Besichtigungstermine eingeräumt. - Der Verkäufer entscheidet, ob er auf das höchste abgegebene Gebot eingehen möchte. Sagen ihm die eingegangenen Gebote nicht zu, besteht keine Verkaufsverpflichtung. - In diesem Fall kennt der Eigentümer zumindest den aktuellen Marktpreis und kann nun auch den herkömmlichen Verkaufswegbeschreiten. Eine Verfeinerung des Bieterverfahrens erfolgt nach der Zweitpreisstrategie. Hierbei zahlt der Höchstbietende ebenso wie bei Ebay nur den Preis den der Zweitbietende bereit ist zu zahlen. Diese Form vermittelt den Bietern Sicherheit und kann zu höheren Geboten führen.

Wie endet das Bieterverfahren? Im Gegensatz zu einer Versteigerung, die mit einem Zuschlag endet, ist am Ende des Bieterverfahrens ein Verkaufspreis gefunden und der weitere Ablauf entspricht dem eines klassischen Verkaufsverfahrens.

Vorteile des Bieterverfahrens: Der Eigentümer einer Immobilie kann ohne Verkaufsverpflichtung den aktuellen Marktwert seiner Immobilie erfahren.

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